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Ich berate und unterstütze Sie in juristischen Fragen rund um Ihre gewerblichen Aktivitäten.

Kennzeichenrecht

Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen sind häufig nur durch spezielle Bezeichnungen, die auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinweisen ( Marken) zu identifizieren. Aber auch der Name einer natürlichen Person, eine geschäftliche Bezeichnung, nämlich der Name eines Unternehmens oder der Titel einer Computersoftware dienen der Unterscheidung von den Produkten oder Dienstleistungen anderer. Auch die Domains haben im Laufe der vergangenen Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Ich berate und vertrete meine Mandanten auf diesem vielschichtigen Rechtsgebiet der „Kennzeichen“.

 

Hierzu gehören:

  • Namensrechte einer Person,
  • geschäftliche Bezeichnungen (Kennzeichen eines Unternehmens und Werktitel),
  • Marken als geschützte „Zeichen“ von Waren und Dienstleistungen,
  • Domains als weitere Erkennungsmerkmale und Adresse eines Unternehmens,
  • geographische Herkunftsangaben für regionale Produkte.

 

 

Meine Tätigkeiten im Bereich Markenschutz:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Entwicklung von Marken
  • Bewertung der Schutzfähigkeit einer Marke
  • Recherche nach älteren entgegenstehenden Rechten
  • Anmeldung von Marken sowohl national als auch international
  • Rechtliche Verfolgung von Markenverletzungen im In- und Ausland
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen z.B. Lizenzverträgen
  • Beantragung und Betreuung von Grenzbeschlagnahmen
 
 
 
 
 

Designschutz

Das Design eines Produkts bestimmt-häufig noch vor der Wahrnehmung der Marke -über dessen Kauf. In Zeiten, in denen Plagiate von Produkten den Markt überschwemmen, gewinnt der Designschutz (bis Ende 2013 “Geschmacksmusterschutz“) d.h. des äußeren Erscheinungsbildes eines Gegenstands zunehmend an Bedeutung.

 

Als Design können folgende Produkte geschützt werden:

  • ein-und zweidimensionale Gestaltungen (z.B. bei Stoffen und Tapeten),
  • dreidimensionale Gegenstände (z.B. Dekoartikel, Gebrauchsgegenstände, technische Geräte und Bauteile, originelle Verpackungen von Kosmetika),

 

 

Meine Tätigkeiten im Bereich Designschutz:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Entwicklung von schutzfähigen Gestaltungen
  • Bewertung der Schutzfähigkeit von Gegenständen
  • Recherchen nach dem vorbekannten Formenschatz
  • Anmeldung des Designs im In- und Ausland
  • rechtliche Verfolgung von Designverletzungen sowohl national auch als auch international
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen z.B. Lizenzverträgen
  • Beantragung und Betreuung von Grenzbeschlagnahmen
 
 
 
 

Technische Schutzrechte

 

Der Schutz von Erfindungen durch technische Schutzrechte-Patente und Gebrauchsmuster-ist für Unternehmen unverzichtbar. Erfindungen auf dem Gebiet der Technik lassen sich nur so zuverlässig gegen Nachahmer schützen. Mit meinem Netzwerk von Patentanwälten der verschiedensten Fachrichtungen begleite ich Sie auf dem Weg zu einem technischen Schutzrecht.

 

Durch ein Patent können geschützt werden:

  • technische Erfindungen, die weltweit neu sind,
  • auf einer über den Stand der Technik hinausgehende erfinderischen Tätigkeit beruhen, ausführbar und gewerblich anwendbar sind.

 

Durch ein Gebrauchsmusterschutz können geschützt werden:

  • Erfindungen auf dem Gebiet der Technik (außer Verfahren),
  • die neu sind, sich nicht aus dem Stand der Technik ergeben („erfinderischer Schritt“), ausführbar und gewerblich anwendbar sind.

 

 

Meine Tätigkeiten auf dem Gebiet der technischen Schutzrechte

  • Beratung im Zusammenhang mit Erfindungen,
  • Beurteilung der Schutzfähigkeit
  • Recherchen nach neuheitsschädlichen Veröffentlichungen
  • Anmeldung von Patenten sowohl national als auch international
  • Rechtliche Verfolgung von Patent-und Gebrauchsmusterverletzungen im In- und Ausland
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen z.B. Lizenzverträgen
  • Beantragung und Betreuung von Grenzbeschlagnahmen
 
 
 

Wettbewerbsrecht

Das Lauterkeitsrecht, unter anderem geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb-UWG- ist unter anderem beachtlich, wenn das Marketing von Produkten und Dienstleistungen auf dem Prüfstand steht. Irreführende, weil unzutreffende Behauptungen in der Werbung lösen nicht nur Unterlassung-, sondern auch Schadensersatzansprüche der Mitbewerber aus. Häufig sind Abmahnungen aus Wettbewerbsrecht auch ein Instrumentarium, um dem Neueinsteiger auf dem Markt den wirtschaftlichen Erfolg so schwer wie möglich zu machen, da Abmahnungen und Klagen aus Wettbewerbsrecht nicht nur Kosten verursachen, sondern auch Kräfte im Unternehmen binden, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.

 

Folgende Fallgestaltungen sind wettbewerbsrechtlich mit Erfolg angreifbar:

  • Unzutreffende Spitzenstellungswerbung (z.B. die Nr. 1, Technologieführer, Marktführer)
  • Irreführung über die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmens,
  • Rufausbeutung
  • Rufschädigung
  • unzulässige vergleichende Werbung,
  • unzumutbare Belästigungen (z.B. durch Telefonanrufe)

 

 

 Meine Tätigkeiten im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen

  • Beratung bei der Entwicklung von Marketingkonzepten
  • Prüfung der von Werbung meiner Mandanten oder deren Mitbewerber
  • Beantwortung von Abmahnungen
  • Verfassen von Abmahnungen
  • gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Prozessen
 
 
 
 

Urheberrecht

Das Recht des Urhebers an seiner persönlichen geistigen Schöpfung entsteht mit der Werkschöpfung und bedarf keiner Eintragung. Es ist daher ein Recht, das häufig unterschätzt und noch häufiger verletzt wird. Auch auf diesem Rechtsgebiet sind Plagiate an der Tagesordnung. An der Schnittstelle zum Designrecht ergeben sich aber für den Urheber vielfältige Möglichkeiten, seine persönliche geistige Schöpfung zu schützen und gegen Nachahmer zu verteidigen.

 

Durch das Urheberrecht werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt, insbesondere

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  • Werke der Musik
  • pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
  • Filmwerke einschließlich der Werke die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

 

 

Meine Tätigkeiten im Bereich des Urheberrechts

  • Beurteilung von Werken auf deren Schutzfähigkeit
  • Recherche nach entgegenstehenden Rechten
  • Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
  • Schaltung von Titelschutzanzeigen
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen, z.B. Verlagsverträgen